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AGB

1.Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Shervin UG und deren Kunden betreffend des Besuchs in Shervins Spieleparadies, Dahmengraben 3-5 in 52062 Aachen, geschlossen werden.

2.Vertragsschluss

Mit dem Passieren des Kassenbereichs der seitens der Shervin UG betriebenen Einrichtung kommt ein Benutzungsvertrag zwischen der Shervin UG und dem Kunden zustande. Dies gilt unabhängig von dem Zeitpunkt der Bezahlung des Eintrittsgeldes durch Bar- oder Kartenzahlung. Diese AGB sind Gegenstand des Benutzungsvertrags und werden von dem Kunden ausdrücklich anerkannt.

Mit dem Kauf der jeweiligen Eintrittskartenoption, erhalten die Besucher Eintritt zu den jeweils geltenden Öffnungszeiten. Die Preise/Optionen sind jeweils der aktuellen Website zu entnehmen. Gekaufte Eintrittskarten sind vom Umtausch ausdrücklich ausgeschlossen.
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erkennen die Besucher die aktuell geltenden (einsehbar vor Ort & auf unserer aktuellen Website deutlich erkennbar) Regeln und Prinzipien von Shervins Spieleparadies an.

Durch die Reservierung der Geburtstagsecke in Shervins Spieleparadies bzw. der kompletten Räumlichkeit kommt kein Benutzungsvertrag zustande. Es handelt sich vielmehr allein um eine unverbindliche Reservierung. Ein Benutzungsvertrag kommt erst mit der Anzahlung 7 Tage vor Reservierungstermin durch Bar- oder Kartenzahlung in Shervins Spieleparadies zustande. Dies gilt unabhängig von dem Zeitpunkt der Bezahlung des Eintrittsgeldes. Diese AGB sind Gegenstand des Benutzungsvertrags und werden von dem Kunden ausdrücklich anerkannt.
 

3.Preise

Die gültigen Preise werden in den Eingangsbereichen, der Website von Shervins Spieleparadies und auf deren Internetpräsenzen bekannt gegeben. Eintrittsbänder verlieren mit dem Verlassen der Einrichtungen ihre Gültigkeit. Bereits bezahlte Eintrittsgelder werden nicht zurückbezahlt.  Beim Verlassen von Shervins Spieleparadies müssen die Eintrittsbänder dem jeweiligen Mitarbeiter zurückgegeben werden. Bei längerem Aufenthalt in Shervins Spieleparadies erfolgt die Nachzahlung entsprechend der tatsächlichen Verweildauer vor Verlassen des Indoor-Spielraums. Der Verlust von Eintrittsbändern wird nicht ersetzt und muss mit 20 Euro entschädigt werden.

4. Haftung
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Shervin UG bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Auf Schadensersatz haftet die Shervin UG – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Shervin UG, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung), nur – für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, – für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die sich aus dem vorstehenden ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Shervin UG nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

Sie gelten nicht, soweit die Shervin UG einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware unternommen hat und für Ansprüche des Käufers nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

Die Shervin UG haftet insbesondere nicht für von Kunden selbst verschuldete Unfälle, für Schäden, die auf einer unsachgemäßen Behandlung und/oder Handhabung der Spiel- und Sportgeräte beruhen und/oder durch andere Kunden in Shervins Spieleparadies verursacht werden.

Die Shervin UG haftet in keinem Fall für beschädigte, verlorene oder entwendete Gegenstände.

Die Pflicht zur Beaufsichtigung minderjähriger Kinder obliegt allein den Eltern oder einer anderen aufsichtspflichtigen volljährigen Person, in deren Begleitung das Kind Shervins Spieleparadies betreten hat. Eine Übertragung der Aufsichtspicht auf die Shervins Spieleparadies und deren Mitarbeiter wird nicht begründet. Vorstehendes gilt selbst dann, wenn an einzelnen Spiel- und Sportgeräten Aufsichtspersonal von Shervins Spieleparadies zur Verfügung gestellt wird.

Unfälle und Schäden sind der Shervin UG unverzüglich vor Verlassen der Einrichtung zu melden. Zuständige Ansprechpartner sind die Mitarbeiter an der Eingangskasse, welche eingetretene Unfälle und Schäden entsprechend dokumentieren.

5. Pflegliche Behandlung von Gegenständen
Die Eltern achten auf eine pflegliche Behandlung aller Gegenstände/Spielzeuge durch Ihre Kinder und weisen sie an.

Bei einem fahrlässigen Verstoß und einer darauf resultierenden Beschädigung eines Gegenstandes, behält sich Shervins Spieleparadies vor, den beschädigten Gegenstand in Rechnung zu stellen.

6. Nutzung der Spiel- und Sportgeräte

Sämtliche Spiel- und Sportgeräte dürfen ausschließlich entsprechend ihrer jeweiligen Zweckbestimmung genutzt werden. Bei Zweifeln an der jeweiligen Zweckbestimmung sind Mitarbeiter von Shervins Spieleparadies im Vorfeld der Benutzung des Spiel- und Sportgeräts zu befragen.

An den Spiel- und Sportgeräten angebrachte Hinweise und Verbote sind zu berücksichtigen.

Den Anweisungen von Shervins Spieleparadies und deren Mitarbeitern ist zwingend Folge zu leisten.

Alle Spiel- und Sportgeräte dürfen nur in den dafür ausgewiesen Bereichen genutzt werden.

Alle Spiel- und Sportgeräte dürfen ausschließlich in einer Art und Weise genutzt werden, die es jederzeit ermöglicht, die körperliche Aktivität des jeweiligen Spiel- und Sportgeräts einzustellen. Hier gilt es zu berücksichtigen, dass einige Spiel- und Sportgeräte ihrer Art nach darauf ausgerichtet sind, eine entfaltete körperliche Aktivität zu verstärken (z.B. Hüpfkissen, Rutsche, Schaukel). Hier ist besondere Vorsicht geboten.

Kunden, die körperliche Beeinträchtigungen aufweisen – insbesondere solchen, die an orthopädischen Erkrankungen leiden – ist die Nutzung sämtlicher Spiel- und Sportgeräte untersagt. 

Während der Nutzung sämtlicher Spiel- und Sportgeräte ist der Genuss von Nahrungsmitteln untersagt. Dies gilt insbesondere auch für Kaugummis und Bonbons.

Kurzzeitiger und/oder technisch bedingter Betriebsausfall einzelner Anlagen ergibt kein Recht auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.

7. Essen & Trinken

Das Mitbringen von Kuchen, Süßigkeiten, Rohkost und kalten Getränken ist gestattet.

Der Verzehr von Speisen und Getränken ist ausschließlich sitzend an den in Shervins Spieleparadies aufgestellten Tischen gestattet. Für Heißgetränke sind die Besucher selbst verantwortlich. Es muss zu jeder Zeit darauf geachtet werden, dass kein Kind ein heißes Getränk erreichen kann!

Eine Mitnahme von Speisen und Getränken – gleich, ob verschlossen oder geöffnet – in den Spielbereich ist untersagt. Zu keiner Zeit ist das Abstellen von offenen Getränken auf dem Boden erlaubt.

8. Weitere allgemeine Regularien

8.1. Der Spielbereich von Shervins Spieleparadies darf in keinem Fall mit Schuhen, sondern nur mit Socken von volljährigen Begleitpersonen und Kindern, betreten werden.

8.2. Bitte erlauben Sie der Aufmerksamkeit für Ihre elektronische Geräte nicht, Ihre Fähigkeit zur Beaufsichtigung Ihres Kindes zu beeinträchtigen. Die offene Nutzung von diversen elektronischen Geräten ist in Shervins Spieleparadies vorwiegend im gekennzeichneten Ess- und Arbeitsbereich erwünscht. Natürlich hat jeder dafür Verständnis, wenn Sie wunderschöne Momente ihres Kindes im Spielbereich fotografisch festhalten möchten! Das Filmen und Fotografieren ist in Shervins Spieleparadies mit der Maßgabe gestattet, dass fremde Personen nur mit deren ausdrücklichen Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden dürfen. Erfolgt das Filmen und Fotografieren für gewerbliche Zwecke, so bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Shervin GmbH.

8.2. Selbst mitgebrachtes Spielzeug ist im Spielraum nicht gestattet und muss im gekennzeichneten Garderobenbereich verstaut werden.

8.3. Der Eingangsbereich von Shervins Spieleparadies wird videoüberwacht.

8.4. Die markierten Flucht- und Rettungswege müssen von Spiel- und Sportgeräten zu jeder Zeit freigehalten werden.

8.5. Der Gebrauch von Kerzen, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und das Entfachen von offenen Feuern jedweder Art ist in Shervins Spieleparadies untersagt.

8.6. Das Mitbringen von Heliumluftballons in Shervins Spieleparadies ist nicht gestattet.

8.7. Zieht sich ein Kunde während der Nutzung von Shervins Spieleparadies eine offene Wunde zu, so ist eine weitere Nutzung sämtlicher Spiel- und Sportgeräte zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren anderer Kunden untersagt.

8.8. Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke ist in Shervins Spieleparadies untersagt. Dasselbe gilt für den Konsum von E-Zigaretten.

8.9. Sämtliche Spiel- und Sportgeräte sowie seitens der Shervin UG zur Verfügung gestelltes Geschirr verbleibt im Eigentum der Shervin UG. Eine Mitnahme ist nicht gestattet und wird als Diebstahl strafrechtlich verfolgt.

9.  Anmeldung zu einem Kurs außerhalb der regulären Öffnungszeiten

 9.1. Die Anmeldungen zu den Eltern-/Kinderkursen außerhalb der regulären Öffnungszeiten erfolgen per E-Mail. Die Anmeldung ist verbindlich. Er verpflichtet sich die fälligen Gebühren fristgerecht, also spätestens am Tag der Kursteilnahme, zu zahlen.

 9.2. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl (min. 3 Teilnehmer) kann der gebuchte Kurs abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden im Falle einer Absage in voller Höhe erstattet. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche sind jederzeit ausgeschlossen.

 9.3. Die Abmeldung zur Teilnahme an einem gebuchten Kurs muss mindestens zwei Tage (48 Stunden) vorher schriftlich durch den Teilnehmer widerrufen werden. Bricht der Teilnehmer einen laufenden Kurs ab, ist ebenfalls die volle Gebühr für die jeweilige gebuchte Veranstaltung zu entrichten.

10. Krankheitspolitik

Bitte lassen Sie aus Rücksicht auf unsere anderen Besucher kranke Kinder zu Hause. Erwachsene und Kinder sollten nicht ins Shervins Spieleparadies zurückkehren, bis die Symptome für mindestens 24 Stunden nicht mehr vorhanden sind. Shervins Spieleparadies behält sich das Recht vor, ein Kind nach Hause zu schicken, um gesund zu werden.

11. Begrenzung von Personen im Spielraum

Die Belegung des Spielbereichs ist auf das begrenzt, was aus brandschutzrechtlicher Sicht als akzeptabel und angemessen erachtet wird. Die Shervin UG behält sich das Recht vor, die Anzahl der Kinder / Begleitpersonen, die sich gleichzeitig im Spielbereich aufhalten, zu begrenzen. Die Besucher aller Forma von Eintrittskarten erkennen an, dass jegliche Anstrengungen unternommen werden, um eine möglichst sichere und unterhaltsame Umgebung mit begrenzten Unannehmlichkeiten zu schaffen.

12. Verweigerung des Zutritts

Keinen Zutritt zu Shervins Spieleparadies erhalten solche Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinuss oder anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mitteln stehen, die sich gewalttätig oder rücksichtslos verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens begründen. Dasselbe gilt hinsichtlich solcher Personen, die an einer ansteckenden Erkrankung leiden oder sich eine offene Wunde zugezogen haben.

13. Zuwiderhandlung

Wer den Vorschriften dieser AGB zuwiderhandelt, kann ohne Entschädigung und ohne Erstattung des Eintrittsgeldes aus Shervins Spieleparadies verwiesen werden. Dasselbe gilt hinsichtlich solcher Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinuss oder anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mitteln stehen, die sich gewalttätig oder rücksichtslos verhalten oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens begründen.

13. Wirksamkeit
Die vollständige oder teilweise Nichtigkeit einzelner Teile der aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Shervin UG berührt nicht die Wirksamkeit der anderen, übrigen Bedingungen. Anstatt der nichtigen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien vielmehr eine individuelle Ersatzregelung zu treffen und diese daraufhin schriftlich zu fixieren.

14.Rechtswahl und Gerichtsstand

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vertraglichen Beziehungen zwischen der Shervin UG und ihren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Aachen

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